Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 809 (2019))
Van Quathem K
The GDPR and Clinical Trials – Are Study Sites Controllers or Processors? / Van Quathem • GDPR and Clinical Trials · Van Quathem K · Covington & Burling LLP, Brussels, Belgium
Klinische Studien beinhalten notwendigerweise sensible Gesundheitsdaten, die aus verschiedenen Quellen stammen und von einer Vielzahl von Parteien mit spezifischen Rollen verarbeitet werden. Die Einhaltung von Datenschutzgesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirft in diesem Zusammenhang heikle Fragen auf, z. B. im Hinblick auf die Verantwortlichkeit der verschiedenen Parteien. In diesem Beitrag wird die Benennung von Forschungsstandorten (Krankenhäusern) als unabhängige Verantwortliche oder als Auftragsverarbeiter des Sponsors besprochen. Der Autor argumentiert, dass es im Hinblick auf die rechtlichen und beruflichen Verpflichtungen der Forschungseinrichtungen und ihrer Prüfärzte angemessener ist, diese als Verantwortliche zu benennen.